Diese Partnerschaftsvereinbarung (die "Vereinbarung") wird zwischen The FemBiz by R&F Fem Relations UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Tatjana Funke und Laura Ritzmann, und dem Partner geschlossen, die zusammen als die "Parteien" bezeichnet werden.
Präambel
Das Netzwerk The FemBiz ist unpolitisch und vertritt Werte wie Toleranz, Wertschätzung und Diversität. Aus dieser Idee heraus hat das Netzwerk eine Membership für seine Member etabliert. Das Netzwerk bietet Partnern, die den gleichen Werte Canon leben, eine Partnerschaft an, um das Netzwerk, aber auch die Partner nachhaltig zu stärken.
1. Zweck der Vereinbarung
Das Netzwerk betreibt ein Mitgliedschaftsprogramm, das unter anderem darauf abzielt, seinen Mitgliedern exklusive Rabatte und Vorteile mit seinen Partnern anzubieten. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Partner an der Membership des Netzwerks teilnimmt und den Membern des Netzwerks selbstgewählte Vorteile anbietet.
2. Laufzeit und Beendigung
2.1 Die Vereinbarung beginnt mit dem hierin genannten Datum des Inkrafttretens und bleibt für die im Vertragsabschnitt 1 gewählte Dauer in Kraft, sofern das Netzwerk das Angebot einer Partnerschaft schriftlich angenommen hat und sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung früher gekündigt wird.
2.2 Der Partner kann den gewählten Vorteil einseitig ändern. Dazu muss er den Änderungsantrag schriftlich an das Netzwerk unter partnership@thefembiz.de senden. Innerhalb von 14 Tagen wird grundsätzlich die Änderung in der WebApp der Membership eingetragen.
2.3 Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Kündigungsdatum kündigen. Aus wichtigem Grund kann eine Partei diese Vereinbarung jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein der verletzten Partei nach Treu und Glauben die Fortsetzung dieser Vereinbarung nicht mehr zugemutet werden darf.
2.4 Als wichtiger Grund gilt insbesondere folgendes:
- Gröbere und/oder wiederholte Verfehlungen (wie z.B. Verlautbarung von Forschungsergebnissen trotz Geheimhaltungsvereinbarung) des Partners oder seiner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen;
- Gravierende Sanktionen gegen den Partner;
- Jeder vom Partner zu verantwortendem Umstand, der ein erhebliches, potenzielles Reputationsrisiko für den jeweils anderen Partner darstellt; insbesondere, wenn gegen den Werte Canon des Netzwerks verstoßen wird;
- Über eine der Parteien wird ein Nachlass- oder Insolvenzverfahren eröffnet.
Die außerordentliche Kündigung hat der anderen Partei schriftlich erklärt und begründet zu werden.
2.5 Im Falle einer Kündigung wird der Partner alle Rabatte und Vorteile, die den Mitgliedern des Netzwerks angeboten werden, bis zum Datum der tatsächlichen Kündigung aufrechterhalten.
3.Ermäßigungen und Vorteile
3.1 Der Partner erklärt sich bereit, den Mitgliedern des Netzwerks exklusive Rabatte zu gewähren, die von den Parteien einvernehmlich festgelegt werden. Die konkrete Höhe des Rabatts oder der Vergünstigung wird schriftlich festgelegt und diesem Vertrag unter 3.2 beigefügt.
3.2 Der Partner gewährt den Mitgliedern des Netzwerks einen Rabatt oder eine Vergünstigung die in Abschnitt 1 des Vertrags festgelegt wurde. Die genauen Details des Rabatts oder der Vergünstigung sind dort dargestellt.
3.3 Der Partner muss das Logo oder Identifikationsmaterial des Netzwerks auf der Webseite oder in Räumen mit Kundenkontakt, idealerweise direkt an der Kasse anbringen, damit seine Kunden und Beschäftigten wahrnehmen können, dass der Partner und das Netzwerk eine Kooperation bilden.
3.4 Der Partner ist verpflichtet, das Netzwerk und seine Teilnahme am Programm über seine Marketing- und Werbekanäle (einschließlich Social Media) aktiv zu fördern, indem er während der Vertragslaufzeit im Rahmen seiner Präsentationen auf die Kooperation/Partnerschaft hinweist. Diese Verweisungen müssen Verlinkungen zur Instagram Seite, LinkedIn Seite oder zur Webseite des Netzwerk enthalten.
4.Verpflichtungen des Netzwerks
4.1 Das Netzwerk muss den Partner und seine Teilnahme am Programm über seine Marketing- und Werbekanäle aktiv fördern.
4.2.Das Netzwerk gewährleistet die Vertraulichkeit und den Schutz aller Informationen, die der Partner im Rahmen dieser Partnerschaft weitergibt.
5.Referenzen
Die Parteien sind berechtigt, sich gegenseitig als Partner zu nennen und die Partnerschaft sowohl online als auch offline zu bewerben.
6.Geistiges Eigentum
6.1 Das Netzwerk behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an seinen Marken, Logos und anderem geistigen Eigentum vor. Der Partner erkennt diese Rechte an und verpflichtet sich, das geistige Eigentum des Netzwerks nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu nutzen.
6.2 Der Partner verpflichtet sich explizit, die Marke des Netzwerks nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu nutzen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Marke zu schützen.
7. Schadloshaltung und Haftung
7.1 Der Partner erklärt sich damit einverstanden, das Netzwerk von allen Ansprüchen, Schäden oder Haftungen freizustellen, die sich aus der Teilnahme des Partners an dem Programm ergeben oder damit zusammenhängen.
7.2 Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, haften die Parteien einander ausschließlich für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die nach § 309 Nr. 7 lit. a, b BGB nicht abdingbare Haftung bleibt hiervon unberührt.
7.3 Der Partner haftet über die Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistung hinaus nicht für eine etwaige Nichterreichung der vom Netzwerk mit der Eingehung dieses Vertrags verfolgten kommunikativen Ziele.
7.4 Sollten Dritte Schadensersatzansprüche gegen das Netzwerk im Zusammenhang mit einer der Verpflichtungen des Partners zu erbringenden Leistungen gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarungen geltend machen, verpflichtet sich der Partner, dem Netzwerk im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
8.Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten haben, vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung zu verwenden. Der Schutz der Informationen gilt auch nach der Beendigung der Partnerschaft zeitlich unbegrenzt.
9.Geltendes Recht und Gerichtsstand
9.1 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und ist nach diesem auszulegen.
9.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Leipzig, Deutschland.
10.Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Diskussionen, ob mündlich oder schriftlich.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken